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   BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69   

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BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69 (https://dejure.org/1970,867)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1970 - II C 2.69 (https://dejure.org/1970,867)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1970 - II C 2.69 (https://dejure.org/1970,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag eines Wissenschaftlichen Assistenten an einer Hochschule auf Genehmigung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Nebentätigkeit - Rechten und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis - Umfang einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2313
  • MDR 1971, 160
  • DÖV 1971, 64
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 31, 241 [247, 248]; Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970 S. 184, 185]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66.

    Hieraus folgt, daß der Beklagte in Anwendung des § 79 HBG die Genehmigung auch für eine Nebentätigkeit im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 3 HBG nur dann versagen darf, wenn eine Beeinträchtigung der dienstlichen Interessen zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 31, 241 [248]).

    Der Senat hat bezüglich der dem Dienstherrn erteilten gesetzlichen Ermächtigung, über die Genehmigung einer Nebentätigkeit nach seinem Ermessen zu entscheiden, folgendes ausgeführt (BVerwGE 31, 241 [248]): "Diese vom Gesetzgeber aus genereller Sicht erteilte Ermächtigung berechtigt den Dienstherrn selbstverständlich nicht, bei der Ausübung des Ermessens die besonderen Umstände des Einzelfalles zu vernachlässigen und die Genehmigung zur Übernahme einer solchen Nebentätigkeit zu versagen, die nur bei genereller Betrachtungsweise, nicht dagegen bei Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles geeignet ist, die Besorgnis zu begründen, daß dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 31, 241 [247, 248]; Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970 S. 184, 185]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66.

    - [DVBl. 1970 S. 678]; mit gleichem Ergebnis auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [308]).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
    - [DVBl. 1970 S. 678]; mit gleichem Ergebnis auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [308]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinne - beeinträchtigen kann (vgl. BVerwGE 31, 241 [247, 248]; Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - [ZBR 1970 S. 184, 185]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 12.66.
  • BVerwG, 13.02.1970 - I C 3.68

    Erteilung einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
    Dieser Rechtsgedanke liegt auch dem Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1970 - BVerwG I C 3.68 - (NJW 1970 S. 1059) zugrunde, das sich mit einer ähnlichen Konkurrenz von Verwaltungsentscheidungen befaßt.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Die Genehmigung für eine derartige Nebentätigkeit darf der Dienstherr jedoch versagen, wenn zu besorgen ist, daß die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (BVerwGE 31, 241 [244, 248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).

    Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen darf nicht beschränkt auf abstrakte und generelle Gesichtspunkte beurteilt werden (BVerwGE 31, 241 [248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).

    Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205]; Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihnen der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinn - beeinträchtigen kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 17. September 1970- 2 C 2.69 - <ZBR 1971, 57> m.w.N. und Urteile vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris Rn. 24, vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 22, vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 28 m.w.N. und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 14).
  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Zum Begriff der "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen (im Anschluß an BVerwGE 31, 241 und BVerwG II C 2.69).

    Anders als die den Entscheidungen in BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] und 31, 241 sowie dem Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG II C 2.69 - (ZBR 1971, 57) zugrundeliegenden landesrechtlichen Regelungen ist der hier anzuwendende § 81 LBG als "gebundene Erlaubnis" konstruiert.

    Eine solche Nebentätigkeit darf ihm der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinn - beeinträchtigen kann (vgl. Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG II C 2.69 - [ZBR 1971, 57] mit weiteren Nachweisen).

  • VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12

    Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

    Die Genehmigung für eine derartige Nebentätigkeit darf der Dienstherr jedoch versagen, wenn zu besorgen ist, daß die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (BVerwGE 31, 241 (244, 248); Urteil vom 17. September 1970 - 2 C 2.69 - (Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4) und vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - (aaO)).

    Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen darf nicht beschränkt auf abstrakte und generelle Gesichtspunkte beurteilt werden (BVerwGE 31, 241 (248); Urteil vom 17. September 1970 - 2 C 2.69 - (aaO) und vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - (aaO).

    Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 (306); 35, 201 (205); Urteile vom 17. September 1970 - 2 C 2.69 - (aaO) und vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - (aaO)).".

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung im wesentlichen gefolgt (BGHSt 1, 288; 5, 362; GA 1966, 338; DRiZ 1971, 242).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

    Nach allgemeinen Verwaltungsrechtsgrundsätzen hat jede Behörde nur den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich zu verwalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 1970, DÖV 71, 64).
  • VG Berlin, 27.01.1978 - V A 170.76

    Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als freiwilliger Versteigerer;

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  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 10 Sa 27/00

    Zur Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Beeinträchtigung

    Dabei sind die dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BAG, Urt. v. 07.12.1989 aa0 unter Hinw. auf BVerwG, Urt. v. 17.09.1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 u. BVerwG 40, 11).
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77

    Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier -

    Dieses Ergebnis steht zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1970 - II C 2/69 - (NJV 1970, 2313) nur scheinbar in Widerspruch.
  • VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10

    Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem Verwaltungsgericht im Streit mit der

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 55.80

    Voraussetzungen für das Bestehen der Klagebefugnis eines Unternehmens auf

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 54.76

    Vereinbarkeit einer verwaltungsgerichtlichen Prozessvertretung durch einen auf

  • BVerwG, 11.09.1979 - 2 B 78.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Hamburg, 14.05.1976 - Bf I 80/74

    Zum Umfang der Nebentätigkeit eines Beamten

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